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HMEnergieberatung
Recht & Pflichten5 Min. Lesezeit· Stand: August 2026

Vom „Heizungsgesetz" zum GModG: Was heute wirklich gilt

Die 65-Prozent-Regel ist Geschichte: Das Gebäudemodernisierungsgesetz bringt Technologieoffenheit, die Bio-Treppe und neue Pflichten – nüchtern erklärt, ohne Panik.


Update August 2026: Am 10.07.2026 wurde das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen; die Kernregelungen gelten seit dem 29.07.2026. Die berühmte 65-%-Regel des GEG ist damit gestrichen. Alle Details: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).

Kaum ein Gesetz hat so viel Verunsicherung ausgelöst wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit seiner 65-%-Regel. Seit Sommer 2026 ist die Lage neu sortiert – und für die meisten Eigentümer entspannter, aber auch unübersichtlicher.

Die 65-%-Regel ist gestrichen

Das GModG ersetzt die pauschale Pflicht, neue Heizungen zu 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben, durch einen technologieoffenen Katalog von zehn Heizungsoptionen – von der Wärmepumpe über Wärmenetze, Hybrid- und Biomasseheizungen bis hin zu Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen. Auch die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung und die verpflichtende Beratung vor dem Einbau fossiler Heizungen sind entfallen.

Fossil bleibt erlaubt – aber nicht ohne Bedingungen

Wer künftig auf Gas oder Öl setzt, sollte die Bio-Treppe kennen: Ab 2029 müssen neue fossile Heizungen steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe nutzen – 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040. Biomethan und Bioöl sind heute deutlich teurer als Erdgas und Heizöl. Dazu kommen der steigende CO₂-Preis und Netzentgelte, die sich auf immer weniger Anschlüsse verteilen.

Für Vermieter wird fossiles Heizen doppelt relevant: Ab 2028 werden Gasnetzentgelte und CO₂-Kosten hälftig zwischen Mieter und Vermieter geteilt, ab 2029 auch die Mehrkosten des Pflicht-Brennstoffanteils.

Was weiterhin gilt

  • Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden – es gibt keine Austauschpflicht für funktionierende Anlagen.
  • Effizienzanforderungen an die Gebäudehülle (z. B. die Nachrüstpflicht für ungedämmte oberste Geschossdecken) bleiben bestehen.
  • Energieausweise bleiben Pflicht bei Verkauf und Vermietung – und werden ab 2027 digital, umfangreicher und strenger.

Unsere Einordnung

Die neue Wahlfreiheit ist real – aber „erlaubt“ heißt nicht „wirtschaftlich“. In den meisten Fällen bleibt die Wärmepumpe über die Nutzungsdauer die günstigste Lösung, zumal die Förderung aktuell hoch ist und ab 2027 schrittweise sinkt – die mögliche Höhe hängt von Maßnahme, Gebäude, Antragsteller und den geltenden Bedingungen ab. Ob das auch für Ihr Haus gilt, klärt eine Vollkostenrechnung über alle Posten: Anschaffung, Förderung, Brennstoffe, CO₂-Preis, Netzentgelte.

Unser Rat: Nicht auf die letzte Frist warten. Wer den Heizungstausch heute plant, sichert sich die höchsten Boni und hat freie Wahl bei Fachbetrieben – statt später unter Zeitdruck zu entscheiden.

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