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HMEnergieberatung

Förderbegleitung

BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Dämmung, Fenster, Heizung: Förderfähigkeit prüfen, Unterlagen vorbereiten und Nachweise strukturiert begleiten.

Für Eigentümer, die gezielt einzelne Maßnahmen umsetzen

Handwerker bringt Dämmwolle in einer Wand an

Sie möchten nicht gleich alles sanieren, sondern gezielt einzelne Maßnahmen umsetzen? Mit der Bundesförderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) werden zahlreiche energetische Verbesserungen am Gebäude gefördert – Dämmung, Fenster, Türen, Lüftungsanlagen und der Heizungstausch.

Was wird gefördert?

Die BEG EM ist das wichtigste Förderinstrument für die schrittweise Sanierung. Gefördert werden unter anderem:

  • Gebäudehülle: Dämmung von Fassade, Dach, oberster Geschossdecke und Kellerdecke, Austausch von Fenstern und Außentüren, sommerlicher Wärmeschutz
  • Anlagentechnik: Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, digitale Systeme zur Verbrauchsoptimierung
  • Heizungstechnik: Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie, Anschluss an Wärmenetze
  • Heizungsoptimierung: hydraulischer Abgleich, effiziente Pumpen, Flächenheizungen

Wie hoch ist die Förderung?

Die mögliche Förderhöhe hängt von Maßnahme, Gebäude, Antragsteller und den zum Antragszeitpunkt geltenden Bedingungen ab. Beim Heizungstausch lassen sich Grundförderung und mehrere Boni kombinieren; bei Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik kann ein individueller Sanierungsfahrplan die förderfähigen Höchstbeträge erhöhen und einen zusätzlichen Bonus eröffnen. Die Details erklären wir auf der Seite zur BEG-Reform 2026.

Welche Kombination in Ihrem Fall sinnvoll ist, rechnen wir transparent für Sie durch – inklusive Landes- und Kommunalprogrammen.

Unsere Rolle: vom Antrag bis zum Nachweis

Für die meisten BEG-EM-Maßnahmen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten vorgeschrieben. Wir übernehmen den kompletten Prozess:

  • Technische Projektbeschreibung (TPB) und Antragstellung
  • Prüfung der Angebote und Begleitung der Umsetzung
  • Bestätigung nach Durchführung (BnD) für die Auszahlung

Wichtig: Der richtige Zeitpunkt für Antrag und Vertrag hängt vom jeweiligen Programm ab. Wir prüfen die Voraussetzungen vor dem Vorhabenbeginn – sprechen Sie uns an, bevor Sie einen Auftrag unterschreiben.

Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind die offiziellen Programmbedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung. Stand der Inhalte: September 2026.

Bereit für den nächsten Schritt

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Beratung und welche Unterlagen für Ihr Vorhaben wirklich sinnvoll sind.

Wir antworten in der Regel innerhalb von 24 Stunden.