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HMEnergieberatung

Förderung · BEG-Reform · seit 21.07.2026

BEG-Reform 2026: Die Förderung wurde neu sortiert

Mit den Förderrichtlinien vom 17. Juli 2026 hat der Bund die Gebäudeförderung neu geordnet: neue Boni, neue Fristen, neue Rechenlogik. Wer die Regeln kennt, holt mehr heraus als je zuvor – wer sie nicht kennt, verschenkt schnell fünfstellige Beträge.

Die Boni schmelzen – Warten kostet Geld

Für alle neuen Anträge gelten die Reform-Konditionen. Der Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt halbjährlich um 4 Prozentpunkte, die förderfähigen Höchstbeträge beim Heizungstausch sinken ab Februar 2027, und die Wärmepumpen-Grundförderung wird ab 2027 an den EU-Ursprung geknüpft. Wer den Heizungstausch ohnehin plant, bekommtjetzt die höchste Förderung.

Heizungstausch · KfW

Heizungsförderung: 30 % Basis, bis 80 % mit Boni

Die Grundförderung von 30 % gilt für alle Technologien – Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse, Wärmenetzanschluss. Interessant wird es bei den Boni, die sich stapeln lassen.

Klimageschwindigkeits-Bonus: degressiv

Für selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle- oder Gasetagenheizung ersetzen – oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung. Der Bonus sinkt halbjährlich:

Antrag abBonus
21.07.202616 %
01.02.202712 %
01.08.20278 %
01.02.20284 %
01.08.2028entfällt

Einkommensbonus & Familienzuschlag

Dreistufig nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen. Neu:Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind setzen ihr Einkommen pauschal und einmalig 10.000 € niedriger an – dadurch verschieben sich die Grenzen:

Einkommenmit Kind faktischBonus
bis 30.000 €bis 40.000 €+40 %
bis 40.000 €bis 50.000 €+30 %
bis 50.000 €bis 60.000 €+10 %

Die Obergrenze liegt bei 80 % für Haushalte in der höchsten Bonus-Stufe – für alle anderen bei 70 %.

Wovon? Die Höchstbeträge

Die Prozentsätze gelten nur bis zu diesen förderfähigen Kosten (inklusive Fachplanung und Baubegleitung der Heizung):

1. Wohneinheit28.000 €sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 € (bis 22.000 € ab 08/2030)
2.–6. Wohneinheitje 15.000 €
ab 7. Wohneinheitje 8.000 €

Maximal sind beim Heizungstausch im Einfamilienhaus also aktuell22.400 € Zuschuss drin (80 % von 28.000 €).

Wärmepumpe: Was sich 2027 ändert

  • Grundförderung sinkt auf 15 % – nur Wärmepumpen mit EU-Ursprung erhalten +15 % Wertschöpfungsbonus und kommen wieder auf 30 %
  • Keine Förderung mehr, wenn die vorhandene Heizung erst seit 2008 oder später in Betrieb ist (Ausnahme: bivalente Systeme)
  • Beim Austausch von Anlagen vor 2008 werden pauschal nur noch 25 % der Gesamtkosten als förderfähig anerkannt
  • Gestrichen bereits seit Juli 2026: der 5-%-Effizienzbonus für Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasse

Kurz: 2026 ist das beste Förderjahr für den Heizungstausch – danach wird es Schritt für Schritt weniger.

Dämmung, Fenster & Technik · BAFA

Gebäudehülle: 15 % Basis – die Strategie macht den Unterschied

Dämmung, Fenster, Türen, Lüftung und Anlagentechnik werden weiter mit 15 % bezuschusst. Wie viel am Ende herauskommt, hängt vom iSFP und ab 2027 vom WPB-Status Ihres Hauses ab.

iSFP: verdoppelte Höchstbeträge

Mit einem geförderten Sanierungsfahrplan (iSFP)verdoppeln sich die förderfähigen Höchstbeträge je Kalenderjahr:

Wohneinheitenohne iSFPmit iSFP
1. Wohneinheit30.000 €60.000 €
2.–6. Wohneinheitje 15.000 €je 30.000 €
ab 7. Wohneinheitje 8.000 €je 15.000 €

Der iSFP-Bonus (+5 %) gilt seit der Reform nur noch ab 30.000 € Investition – und nur auf den Kostenanteil oberhalb der normalen Höchstgrenze. Die Maßnahme muss im Fahrplan stehen und binnen 15 Jahren umgesetzt werden.

Neu ab 2027: der WPB-Bonus

Für besonders ineffiziente Gebäude („Worst Performing Buildings") gibt es ab dem 1. Quartal 2027 +5 Prozentpunkte auf Dämmmaßnahmen – Außenwand, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen. Wichtig:

  • Gilt nur für Dämmung – nicht für Fenster und Türen
  • Ein geförderter iSFP ist Voraussetzung
  • Ohne Mindestinvestition, auf die vollen förderfähigen Kosten, maximal drei Anträge

Ob Ihr Haus als WPB gilt, prüfen wir anhand von Baujahr, Energieausweis und Zustand – das ist einer der neuen Hebel, die kaum jemand kennt.

Rechenbeispiel: 60.000 € Fassadendämmung, Einfamilienhaus

Ohne Fahrplan wären nur 30.000 € förderfähig – Zuschuss:4.500 €. Mit der richtigen Strategie sieht die Rechnung so aus:

Grundförderung 15 % auf 60.000 €9.000 €
iSFP-Bonus: 5 % auf die 30.000 € oberhalb der Normalgrenze1.500 €
WPB-Bonus (ab 2027): 5 % auf die vollen 60.000 €3.000 €
Zuschuss gesamt (WPB, mit iSFP, ab 2027)13.500 €

Dreimal so viel Zuschuss für dieselbe Maßnahme – der Unterschied liegt allein in Vorbereitung, Nachweisen und Timing. Genau das ist der Kern unserer Beratung.

Komplettsanierung · KfW

Effizienzhaus-Sanierung: weniger Basis, mehr Boni

Bei der Sanierung in einem Zug (BEG WG) sinken die Standard-Tilgungszuschüsse um 10 Prozentpunkte, und die EE-Klasse wird zur Pflicht. Dafür lassen sich neue Boni stapeln.

Tilgungszuschüsse der Effizienzhaus-Sanierung nach der BEG-Reform
StufeTilgungszuschussmit allen Boni (NH, WPB, SerSan)
Effizienzhaus 40 EE10 %bis 40 %
Effizienzhaus 55 EE5 %bis 35 %
Effizienzhaus 70 EE0 %bis 20 %
Effizienzhaus 85 EE / Denkmal EE0 % / 5 %bis 5 % / 10 %

Kostenrahmen einheitlich 150.000 € je Wohneinheit. Boni: +5 % Nachhaltigkeits-Klasse (künftig per Ökobilanz statt aufwendiger QNG-Zertifizierung), +10 %Worst-Performing-Building, +15 % serielles Sanieren – untereinander kumulierbar. Fachplanung und Baubegleitung werden weiterhin mit 50 % gefördert.

Das wird besser

  • Einkommensbonus neu dreistufig – bis zu 80 % Zuschuss beim Heizungstausch für Haushalte mit geringem Einkommen
  • Familienzuschlag: Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind setzen ihr Einkommen pauschal 10.000 € niedriger an
  • Mit iSFP verdoppeln sich die förderfähigen Höchstbeträge bei Hülle & Technik (z. B. 60.000 € statt 30.000 € für die 1. Wohneinheit)
  • Neuer WPB-Bonus (+5 %) ab 2027 für Dämmmaßnahmen an besonders ineffizienten Gebäuden – ohne Mindestinvestition
  • Einheitlicher Kostenrahmen von 150.000 € je Wohneinheit bei der Effizienzhaus-Sanierung
  • Wertschöpfungsbonus: +15 % für Wärmepumpen mit EU-Ursprung (ab Anfang 2027)

Das wird schlechter

  • Klimageschwindigkeits-Bonus startet bei nur noch 16 % und sinkt halbjährlich um 4 Punkte – ab August 2028 entfällt er
  • Wärmepumpen-Effizienzbonus (5 %) und Biomasse-Emissionsminderungszuschlag gestrichen
  • Wärmepumpen: Grundförderung sinkt ab 2027 auf 15 % – nur Geräte mit EU-Ursprung kommen per Bonus wieder auf 30 %
  • iSFP-Bonus nur noch ab 30.000 € Investition – und nur auf den Kostenanteil oberhalb der normalen Höchstgrenze
  • Höchstbetrag beim Heizungstausch: 28.000 € statt 30.000 € für die 1. Wohneinheit, ab Februar 2027 halbjährlich sinkend
  • Ab 2027 keine Heizungsförderung mehr, wenn die vorhandene Anlage erst seit 2008 oder später in Betrieb ist
  • Effizienzhaus-Sanierung: Tilgungs- und Kommunalzuschüsse pauschal um 10 Prozentpunkte gesenkt, der 5-%-EE-Bonus entfällt

Plan B: der Steuerbonus nach § 35c EStG

Für Selbstnutzer gibt es die steuerliche Alternative: 20 % der Kosten über drei Jahre von der Steuerschuld abziehen (7 % + 7 % + 6 %), maximal 40.000 € je Objekt, Gebäude älter als zehn Jahre. Nicht mit BEG-Zuschüssen für dieselbe Maßnahme kombinierbar – aber je nach Einkommen, Maßnahme und Boni-Lage manchmal die bessere Wahl. Wir rechnen in jeder Beratung beide Wege gegeneinander.

Ehrliches Fazit: Ohne Beratung geht es nicht mehr

Die Förderung war noch nie so hoch – und noch nie so kompliziert. Ob Sie 4.500 € oder 13.500 € für dieselbe Dämmung bekommen, ob Ihr Heizungstausch mit 30 % oder 80 % bezuschusst wird, entscheidet sich vor dem ersten Handwerkerauftrag – anhand von Regeln, die sich halbjährlich ändern.

Reihenfolge entscheidet

Der richtige Zeitpunkt für Antrag und Vertrag hängt vom jeweiligen Programm ab – und der iSFP muss vor der Maßnahme vorliegen. Wir prüfen die Voraussetzungen vor dem Vorhabenbeginn.

Status prüfen lohnt

Ist Ihr Haus ein „Worst Performing Building"? Liegt Ihr Einkommen unter einer Bonus-Grenze? Zählt der Familienzuschlag? Das entscheidet über zehntausende Euro.

Fristen laufen

Der Klimageschwindigkeits-Bonus schmilzt halbjährlich, die Höchstbeträge sinken ab 2027, die Wärmepumpen-Grundförderung halbiert sich. Timing ist bares Geld.

Experten-Pflicht

Für Maßnahmen an Hülle und Technik sowie für alle Boni-Nachweise verlangt die Richtlinie ohnehin einen gelisteten Energieeffizienz-Experten.

Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind die offiziellen Programmbedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung. Stand der Inhalte: September 2026. Grundlage: BEG-Förderrichtlinien (Einzelmaßnahmen, Wohngebäude, Nichtwohngebäude) vom 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026; für vorher gestellte Anträge gelten die alten Konditionen fort. Verbindliche Werte ermitteln wir in der Beratung. Das neue Ordnungsrecht im Überblick:Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).

Wie viel Förderung steckt in Ihrem Projekt?

Wir rechnen alle Programme, Boni und den Steuerbonus für Ihr Vorhaben durch – kostenlos und unverbindlich.

Wir antworten in der Regel innerhalb von 24 Stunden.