Gesetzesänderung 2026 · GModG
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz: Was jetzt für Ihr Haus gilt
Am 10. Juli 2026 beschlossen, in den Kernpunkten seit dem 29. Juli in Kraft: Das GModG löst die 65-%-Regel des GEG ab. Neue Gas- und Ölheizungen sind wieder erlaubt – aber zu Bedingungen, die man genau kennen sollte. Hier das Wichtigste, nüchtern erklärt.
65-%-Regel gestrichen
Die pauschale Erneuerbaren-Pflicht des GEG ist seit dem 29.07.2026 Geschichte. Stattdessen: ein Katalog von zehn zulässigen Heizungsoptionen.
Bio-Treppe ab 2029
Neue Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt – müssen aber steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe nutzen: von 10 % (2029) bis 60 % (2040).
Solarpflicht ab 2027
Stufenweise Photovoltaik- oder Solarthermie-Pflicht – ab 2030 auch für neue Wohngebäude.
Neue Energieausweise ab 2027
Digital, maschinenlesbar und mit deutlich mehr Pflichtangaben. Der Verbrauchsausweis ist nur noch für reine Wohngebäude zulässig.
Kostenteilung für Vermieter
Ab 2028 werden Gasnetzentgelte und CO₂-Kosten hälftig zwischen Mieter und Vermieter geteilt, ab 2029 auch der Pflicht-Brennstoffanteil.
Nullemissions-Neubau ab 2030
Alle Neubauten müssen ab 2030 ohne fossile CO₂-Emissionen am Standort auskommen – plus Ökobilanz-Pflicht (LCA) im Energieausweis.
Heizung
Technologieoffen statt 65-%-Regel
Das Gesetz schreibt keine Erneuerbaren-Quote mehr vor, sondern nennt zehn zulässige Heizungsoptionen – von der Wärmepumpe über Wärmenetze, Hybrid- und Biomasseheizungen bis hin zu Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen.
Was sich konkret ändert
- Die 65-%-Erneuerbaren-Pflicht beim Heizungstausch ist gestrichen – auch die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung entfällt
- Die verpflichtende Beratung vor dem Einbau fossiler Heizungen entfällt
- Das frühere Betriebsverbot ab 2045 für fossile Kessel entfällt – stattdessen soll eine gesetzliche Grüngas-/Grünheizölquote die Brennstoffe bis 2045 klimaneutral machen
- Bestehende Heizungen genießen weiterhin Bestandsschutz: weiterlaufen lassen und reparieren bleibt erlaubt
Die Bio-Treppe: Pflichtanteile für Gas & Öl
Wer ab 2029 eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung betreibt, muss steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe nachweisen – Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff:
| Zeitpunkt | Pflichtanteil |
|---|---|
| ab 01.01.2029 | 10 % |
| ab 01.01.2030 | 15 % |
| ab 01.01.2035 | 30 % |
| ab 01.01.2040 | 60 % |
Diese Brennstoffe sind heute deutlich teurer als Erdgas oder Heizöl – und was sie 2035 oder 2040 kosten werden, kann niemand seriös beziffern. Auch Solarthermie auf dem Dach oder eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung können auf die Quote angerechnet werden.
„Erlaubt" heißt nicht „günstig"
Die neue Wahlfreiheit klingt nach Entlastung – aber die Rechnung hat viele Posten: steigender CO₂-Preis, steigende Netzentgelte bei schrumpfenden Gasnetzen, ab 2029 die Bio-Pflichtanteile. In den meisten Fällen bleibt die Wärmepumpe über die Nutzungsdauer die wirtschaftlichste Lösung – zumal der Strom-Primärenergiefaktor ab 2027 von 1,8 auf 1,5 sinkt und die Förderung aktuell so hoch ist wie nie. Ob das auch für Ihr Haus gilt, zeigt nur die Vollkostenrechnung.
Vermieter & Mieter
Fossil heizen wird für Vermieter teurer
Wer vermietet und auf Gas oder Öl setzt, trägt künftig einen wachsenden Teil der Nebenkosten selbst – das verändert die Wirtschaftlichkeit vermieteter Objekte spürbar.
| Kostenart | Gilt ab | Aufteilung |
|---|---|---|
| Gasnetzentgelte | ab 01.01.2028 | hälftig Mieter / Vermieter |
| CO₂-Kosten | ab 01.01.2028 | hälftig Mieter / Vermieter |
| Pflicht-Brennstoffanteil (Bio-Treppe) | ab 01.01.2029 | hälftig, bis max. 30 % Brennstoffanteil |
Für kleine Vermieter (bis 6 Wohnungen, niedrige Miete, schlechte Effizienzklasse) sind Härtefallregeln vorgesehen. Ob sich der Umstieg auf eine geförderte Wärmepumpe rechnet, prüfen wir für vermietete Objekte besonders gründlich.
Solarpflicht kommt bundesweit
Erstmals gilt eine bundesweite Pflicht zur Nutzung von Solarenergie – Photovoltaik oder Solarthermie – in Stufen:
| 2027 | Neue öffentliche Gebäude und neue Nichtwohngebäude über 250 m² |
| 2028 | Öffentliche Bestandsgebäude über 2.000 m²; Nichtwohngebäude über 500 m² bei Dachsanierung |
| 2029 | Öffentliche Bestandsgebäude über 750 m² |
| 2030 | Neue Wohngebäude und neue überdachte Parkplätze an Gebäuden |
| 2031 | Öffentliche Bestandsgebäude über 250 m² |
Wer heute neu baut oder das Dach saniert, sollte die Solarpflicht gleich mitplanen – nachrüsten ist fast immer teurer.
Energieausweis: ab 2027 digital & strenger
- Künftig digital und maschinenlesbar, Papier nur noch auf Verlangen
- Der Verbrauchsausweis ist nur noch für reine Wohngebäude zulässig
- Neue Pflichtangaben: THG-Emissionen, Smart-Readiness, Niedertemperaturfähigkeit der Heizflächen, Modernisierungsempfehlungen
- Nichtwohngebäude erhalten neue Klassen A–G; Klasse A nur ohne fossile Emissionen am Standort
- Ausweispflicht künftig auch bei Vertragsverlängerung und Leasing; die pauschale Denkmal-Ausnahme entfällt
Als DENA-gelisteter Aussteller erstellen wir IhrenEnergieausweisschon heute rechtssicher – und ab 2027 im neuen Format.
Neubau: Nullemission & Ökobilanz
Ab 2030 müssen alle Neubauten als Nullemissionsgebäude errichtet werden – ohne CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen am Standort. Fossile Heizungen sind im Neubau damit praktisch ausgeschlossen. Zusätzlich wird die Lebenszyklus-Treibhausgasbilanz (LCA)Teil des Energieausweises: ab 2028 für Neubauten über 1.000 m² Nutzfläche, ab 2030 für alle Neubauten.
Wir erstellen Ökobilanzierungen bereits jetzt –mehr zur LCA-Leistung.
Nichtwohngebäude: neue Pflichten
- Sanierungsschwellen: Die energetisch schlechtesten Gebäude müssen bis 2030 bzw. 2033 definierte Mindestwerte erreichen
- Gebäudeautomation: Pflicht künftig schon ab 70 kW Heiz-/Klimaleistung (bisher 290 kW), Nachrüstung bis Ende 2029
- Ladeinfrastruktur: Mehr Ladepunkte und Vorverkabelung bei Neubau und größeren Bestandsgebäuden ab 2027
Für Gewerbe- und Kommunalgebäude in der Region beraten wir zu allen neuen NWG-Pflichten – inklusive Fördermöglichkeiten.
Mehr Wahlfreiheit heißt: mehr zu rechnen
Das GModG nimmt Druck aus der Heizungsfrage – und verlagert die Verantwortung zu Ihnen: Zehn Optionen, Bio-Pflichtanteile, CO₂-Preis, Solarpflichten, neue Ausweise und eine Förderlandschaft, die sich halbjährlich ändert. Eine Entscheidung nach Anschaffungspreis greift da zu kurz. Was zählt, ist die Vollkostenrechnung über die Nutzungsdauer – und genau dafür gibt es unabhängige Energieberatung.
Gebäudehülle
Wie gut sind Dämmung, Fenster, Dach und Kellerdecke – und was verliert das Haus an Wärme?
Heizflächen & Heizlast
Kommen die Heizkörper mit niedrigen Vorlauftemperaturen aus – ist das Haus wärmepumpentauglich?
Solarflächen
Welche Dachflächen eignen sich für Photovoltaik oder Solarthermie – auch mit Blick auf kommende Pflichten?
Betriebskosten
Was kosten Brennstoffe, CO₂-Preis, Netzentgelte und Bio-Pflichtanteile über 20 Jahre – nicht nur die Anschaffung?
Förderung
Welche Zuschüsse und Boni sind möglich – und in welcher Reihenfolge müssen Antrag und Auftrag erfolgen?
Nachweise
Welche Energieausweise, Erklärungen und Berechnungen verlangt das neue Recht in Ihrem Fall?
Stand: August 2026. Grundlage: Beschluss von Bundestag und Bundesrat zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) vom 10.07.2026; Kernregelungen in Kraft seit 29.07.2026, weitere Teile ab 01.01.2027. Einzelne Regelungen können sich in der Umsetzung noch ändern – alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskünfte für Ihr Vorhaben geben wir in der persönlichen Beratung. Die neuen Förderkonditionen im Detail:BEG-Reform 2026.
Was bedeutet das neue Gesetz für Ihr Haus?
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Wir antworten in der Regel innerhalb von 24 Stunden.