Förderung 2026 im Überblick: BAFA, KfW & Co.
Welche Programme es gibt, wie sich Boni stapeln lassen und warum die Reihenfolge der Anträge entscheidend ist.
Update August 2026: Die BEG-Reform ist da – die früheren Konditionen sind nicht mehr erhältlich. Dieser Überblick ist auf die neuen Sätze aktualisiert; alle Details: BEG-Reform 2026 und Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).
Die Förderlandschaft für energetische Sanierung ist großzügig – aber unübersichtlich. Dieser Überblick sortiert die wichtigsten Programme und zeigt, wo sich Zuschüsse kombinieren lassen.
Die drei Säulen der Bundesförderung
1. BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Zuschüsse für einzelne Verbesserungen: Dämmung, Fenster, Lüftung und Heizungsoptimierung laufen über das BAFA, der Heizungstausch über die KfW. Die Basis liegt je nach Maßnahme bei 15–30 %; beim Heizungstausch lassen sich zusätzlich mehrere Boni kombinieren. Die mögliche Förderhöhe hängt von Maßnahme, Gebäude, Antragsteller und den zum Antragszeitpunkt geltenden Bedingungen ab.
2. BEG Wohngebäude (BEG WG) – zinsgünstige KfW-Kredite mit Tilgungszuschuss für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Je besser der erreichte Standard (EH 85 bis EH 40), desto höher der Zuschussanteil. Die Erneuerbare-Energien-Klasse und die Nachhaltigkeits-Klasse erhöhen die Förderung zusätzlich.
3. Energieberatung & Baubegleitung – auch die Beratung selbst wird gefördert: die Energieberatung für Wohngebäude (inkl. iSFP) über das BAFA, die Fachplanung und Baubegleitung bei geförderten Maßnahmen anteilig über KfW/BAFA.
Boni, die sich stapeln lassen
| Bonus | Wofür | Wirkung |
|---|---|---|
| iSFP-Bonus | Maßnahmen ab 30.000 € Investition, die im Sanierungsfahrplan empfohlen sind; zusätzlich verdoppeln sich die förderfähigen Höchstbeträge | +5 Prozentpunkte |
| Klimageschwindigkeits-Bonus | Austausch fossiler Heizungen – degressiv, entfällt ab August 2028 | aktuell +16 Prozentpunkte |
| Einkommensbonus | Selbstnutzer, gestaffelt nach Haushaltseinkommen bis 50.000 €; mit mind. einem minderjährigen Kind zählt das Einkommen einmalig 10.000 € niedriger | bis +40 Prozentpunkte |
| WPB-Bonus | Sanierung besonders ineffizienter Gebäude („Worst Performing Buildings“) – bei Einzelmaßnahmen ab 2027 für Dämmung | +5 bzw. +10 Prozentpunkte |
Nicht vergessen: Land & Kommune
Neben dem Bund fördern auch Niedersachsen, die Stadt Bremen und einzelne Landkreise – etwa Photovoltaik-Speicher, Regenwassernutzung oder Beratungsleistungen. Diese Programme ändern sich häufig; wir prüfen bei jeder Beratung die aktuelle Kombination für Ihren Standort.
Die drei häufigsten Förder-Fehler
- Zu spät beantragt: Der richtige Zeitpunkt für Antrag und Vertrag hängt vom jeweiligen Programm ab – nachträglich ist in der Regel nichts zu holen. Wir prüfen die Voraussetzungen vor dem Vorhabenbeginn.
- Ohne Experten geplant: Viele Programme setzen einen gelisteten Energieeffizienz-Experten voraus.
- Boni verschenkt: Wer ohne iSFP saniert, verzichtet bei größeren Hüllmaßnahmen auf 5 Prozentpunkte – und wer den Heizungstausch aufschiebt, verliert halbjährlich 4 Punkte Klimageschwindigkeits-Bonus.
Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind die offiziellen Programmbedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung. Stand der Inhalte: September 2026. Verbindlich rechnen wir Ihre Kombination in der kostenlosen Erstberatung durch.