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HMEnergieberatung
Förderung6 Min. Lesezeit· Stand: August 2026

Förderung 2026 im Überblick: BAFA, KfW & Co.

Welche Programme es gibt, wie sich Boni stapeln lassen und warum die Reihenfolge der Anträge entscheidend ist.


Update August 2026: Die BEG-Reform ist da – die früheren Konditionen sind nicht mehr erhältlich. Dieser Überblick ist auf die neuen Sätze aktualisiert; alle Details: BEG-Reform 2026 und Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).

Die Förderlandschaft für energetische Sanierung ist großzügig – aber unübersichtlich. Dieser Überblick sortiert die wichtigsten Programme und zeigt, wo sich Zuschüsse kombinieren lassen.

Die drei Säulen der Bundesförderung

1. BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Zuschüsse für einzelne Verbesserungen: Dämmung, Fenster, Lüftung und Heizungsoptimierung laufen über das BAFA, der Heizungstausch über die KfW. Die Basis liegt je nach Maßnahme bei 15–30 %; beim Heizungstausch lassen sich zusätzlich mehrere Boni kombinieren. Die mögliche Förderhöhe hängt von Maßnahme, Gebäude, Antragsteller und den zum Antragszeitpunkt geltenden Bedingungen ab.

2. BEG Wohngebäude (BEG WG) – zinsgünstige KfW-Kredite mit Tilgungszuschuss für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Je besser der erreichte Standard (EH 85 bis EH 40), desto höher der Zuschussanteil. Die Erneuerbare-Energien-Klasse und die Nachhaltigkeits-Klasse erhöhen die Förderung zusätzlich.

3. Energieberatung & Baubegleitung – auch die Beratung selbst wird gefördert: die Energieberatung für Wohngebäude (inkl. iSFP) über das BAFA, die Fachplanung und Baubegleitung bei geförderten Maßnahmen anteilig über KfW/BAFA.

Boni, die sich stapeln lassen

Bonus Wofür Wirkung
iSFP-Bonus Maßnahmen ab 30.000 € Investition, die im Sanierungsfahrplan empfohlen sind; zusätzlich verdoppeln sich die förderfähigen Höchstbeträge +5 Prozentpunkte
Klimageschwindigkeits-Bonus Austausch fossiler Heizungen – degressiv, entfällt ab August 2028 aktuell +16 Prozentpunkte
Einkommensbonus Selbstnutzer, gestaffelt nach Haushaltseinkommen bis 50.000 €; mit mind. einem minderjährigen Kind zählt das Einkommen einmalig 10.000 € niedriger bis +40 Prozentpunkte
WPB-Bonus Sanierung besonders ineffizienter Gebäude („Worst Performing Buildings“) – bei Einzelmaßnahmen ab 2027 für Dämmung +5 bzw. +10 Prozentpunkte

Nicht vergessen: Land & Kommune

Neben dem Bund fördern auch Niedersachsen, die Stadt Bremen und einzelne Landkreise – etwa Photovoltaik-Speicher, Regenwassernutzung oder Beratungsleistungen. Diese Programme ändern sich häufig; wir prüfen bei jeder Beratung die aktuelle Kombination für Ihren Standort.

Die drei häufigsten Förder-Fehler

  1. Zu spät beantragt: Der richtige Zeitpunkt für Antrag und Vertrag hängt vom jeweiligen Programm ab – nachträglich ist in der Regel nichts zu holen. Wir prüfen die Voraussetzungen vor dem Vorhabenbeginn.
  2. Ohne Experten geplant: Viele Programme setzen einen gelisteten Energieeffizienz-Experten voraus.
  3. Boni verschenkt: Wer ohne iSFP saniert, verzichtet bei größeren Hüllmaßnahmen auf 5 Prozentpunkte – und wer den Heizungstausch aufschiebt, verliert halbjährlich 4 Punkte Klimageschwindigkeits-Bonus.

Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind die offiziellen Programmbedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung. Stand der Inhalte: September 2026. Verbindlich rechnen wir Ihre Kombination in der kostenlosen Erstberatung durch.

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